Kircheneintritt

Herzlich Willkommen in der Evangelischen Kirche!
Sie möchten (wieder) Mitglied in der Evangelischen Kirche werden? Gerne!

Grundsätzlich ist ein Wiedereintritt in die evangelische Kirche recht unkompliziert. Sie können bei jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle wieder eintreten.

Und so geht’s:

Sie sind vielleicht irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten. Jetzt tragen Sie sich mit dem Gedanken, wieder dazugehören zu wollen. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, füllen Sie möglicherweise zusammen mit einePfarrerin oder einem Pfarrer Ihren Aufnahmeantrag aus. Daran schließt sich unmittelbar Ihre Wiederaufnahme an und Sie sind wieder Mitglied der Kirche. Ihr Aufnahmeantrag wird an die Gemeinde, in deren Gebiet Sie Ihren ersten Wohnsitz haben, weitergeleitet. Sie können sich aber auch für eine andere Kirchengemeinde entscheiden.

Was ist nötig?

Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie auch Ihre Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und –ort, und Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit. Wenn Sie diese Papiere nicht verfügbar haben, unterschreiben Sie vor Ort eine schriftliche Versicherung, dass Sie christlich getauft wurden und keiner Kirche angehören.


Rechte und Pflichten

    • Sie können am Abendmahl teilnehmen.

    • Sie können Patin oder Pate werden.

    • Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Trauung und Bestattung.

    • Sie können die vielfältigen evangelischen Angebote von der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.

    • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial oder kulturell ehrenamtlich zu engagieren.

    • Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Presbyterium) und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen.

    • Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen, auch Kirchensteuer entrichten. Damit tragen Sie zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit bei. Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer.

    • Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientiert zu gestalten.

    • Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.