Ein Bevollmächtigten-Ausschuss (BVA) übernimmt in kirchlichen Strukturen, wie in unserem Fall wegen der Neugründung unserer Gemeinde, die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde, beschließt den Haushalt, regelt Vermögens- und Immobilienangelegenheiten, sorgt für Kontinuität und bereitet die Wiederherstellung normaler synodaler Strukturen vor, indem er Geschäfte führt, Personalangelegenheiten regelt und Übergänge gestaltet.
Kernaufgaben im Detail:
- Finanzielle Verantwortung: Beschlussfassung über Haushalte, Jahresabschlüsse, Verwendung von Überschüssen und Deckung von Fehlbeträgen.
Rechtsgeschäfte: Vertretung der Gemeinde, Entscheidung über Vereinbarungen mit Dritten, - Verwaltung des Kirchenvermögens und Nutzung von Gebäuden.
- Organisatorischer Übergang: Begleitung von Fusionen, Neugründungen oder Strukturveränderungen und Festlegung der Rechtsnachfolge.
- Personalführung: Unterstützung und Begleitung von Mitarbeitenden, Entscheidungen bei Personalangelegenheiten.
Zusammenfassend ist der Bevollmächtigten-Ausschuss (BVA) ein temporäres, aber entscheidendes Gremium, das die operative Handlungsfähigkeit der Kirche in Phasen des Umbruchs sichert und die Weichen für die Zukunft stellt. Also auch die nächste Presbyteriums Wahl (geplant für Frühjahr 2028) vorbereitet und durchführt.
Zum Bevollmächtigenausschuss gehören 4 Mitglieder unseres Seelsorgeteam, 14 Ehrenamtliche der ehemaligen Presbyterien, 3 Mitarbeitende der Gemeinde und weitere zwei Personen, die der Kreissynodalvorstand berufen hat.